Wasserentnahme im Altmarkkreis Salzwedel eingeschränkt
Wasserentnahme im Altmarkkreis Salzwedel eingeschränkt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Wasserstände hat der Altmarkkreis Salzwedel eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme erlassen. Die Regelung gilt ab sofort bis zum 30. September 2026 beziehungsweise bis auf Widerruf.
Zwischen 10:00 und 19:00 Uhr ist das Bewässern von Grün- und Gartenflächen sowie von Sportanlagen wie Rasen-, Tennis-, Reit- und Golfplätzen mit Wasser aus Brunnen – auch aus privaten Gartenbrunnen – untersagt. Darüber hinaus darf Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben und Teichen grundsätzlich nur noch mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde entnommen werden.
Hintergrund der Maßnahme sind die anhaltend niedrigen Wasserstände in Oberflächengewässern und im Grundwasser infolge der trockenen Witterung. Ziel ist es, die Wasserressourcen zu schützen und die Versorgung langfristig zu sichern.
Kontakt:
Altmarkkreis Salzwedel – Untere Wasserbehörde
Karl-Marx-Straße 16
29410 Salzwedel
Telefon: 03901 840 7311
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